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Höhere Steuern für Wohnmobile? 05-12-30

Ungeachtet aller Argumente, die gegen eine Gleichbehandlung von Wohnmobilen und Pkw sprechen, hat der Bundesrat am 21. Dezember 2005 die Steuererhöhung für Wohnmobile auf den Weg gebracht. "Wir haben in einzelnen Gesprächen und umfangreichen Schriftwechseln mit verantwortlichen Landespolitikern leider feststellen müssen, dass die Fakten bei den Entscheidern nicht bekannt sind ", fasst Frank Friedhoff von der Eigner-Initiative camperline.de zusammen. Politiker, die sich auf eine Diskussion mit den Betroffenen eingelassen hätten, wären meist erstaunt über die Hintergründe der Ablehnung gewesen. Dass das neue Gesetz nicht sachgerecht ist, sei vielen Politikern, die im Bundesrat über die Steuererhöhung entscheiden werden, wohl unbekannt.


Der Kern des Problems ist, dass Wohnmobile weder von den technischen Grundlagen noch vom Einsatzzweck her mit Pkw vergleichbar sind. Denn sie basieren in aller Regel auf Nutzfahrzeugfahrgestellen. Aufgrund ihres Verwendungszwecks haben sie im Gegensatz zu Personenkraftwagen wesentlich geringere jährliche Laufleistungen. Auf der anderen Seite werden Wohnmobile aufgrund des hohen Neupreises, der anderen Fahrgestellkonzeption, der geringen Laufleistung und des erhöhten Pflegeaufwands wesentlich länger gefahren als Pkw. "Wer ein vier Tonnen schweres Wohnmobil auf der gleichen Basis wie leichte Pkw besteuern will, hat grundlegendes übersehen", sagt Friedhoff. Der Initiator von camperline.de fordert daher den Bundesrat auf, den vom Finanzausschuss vorgelegten Gesetzentwurf (Drucksache 229/1/05) nicht wie vorgesehen zu verabschieden. "Das Gesetz ist handwerklich schlecht gemacht, es verkennt Tatsachen und ist teilweise nicht im Einklang mit den geltenden EU-Richtlinien", so Friedhoff. Sollte die Steuererhöhung – wie jetzt vorgelegt - umgesetzt werden, sieht er eine Vielzahl von Gerichtsverfahren auf die deutschen Finanzgerichte zurollen.


Es sei unverständlich, dass die Politiker in Bund und den Bundesländern sich einem Dialog mit den Betroffenen mit Masse verweigert hätten. Durch eine einseitige Sichtweise würden wichtige Fakten ausgeklammert. Die nun angestrebte Lösung sei daher in der Sache falsch und in ihren finanziellen Auswirkungen unsozial und bedenklich. Friedhoff: "Willkürliche Steuererhöhungen von 300 bis 500 Prozent passen aus unserer Sicht nicht zu einem Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland - gerade, da hierdurch besonders Geringverdiener, Rentner und Familien extrem belastet werden".Denn diese Bevölkerungsgruppen fahren die stark von der Steuererhöhung betroffenen älteren Wohnmobile.


Wesentliche Gründe, die einer sachgerechten Besteuerung von Wohnmobilen auf Basis der Hubraum-basierten Kfz-Steuer für Pkw entgegenstehen, sind:

1.) Zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens sollten Wohnmobile bewusst von der Neuregelung der Besteuerung ausgenommen werden. Ziel war es, den Pkw-ähnlichen SUV (Geländewagen) das Steuerschlupfloch der gewichtsabhängigen Lkw-Besteuerung zu verschließen. Erst im Rahmen der Gesetzgebung zeigte sich, dass durch das Einbeziehen der Wohnmobile womöglich zusätzliche Steuereinnahmen abgeschöpft werden könnten. Die
Steuermehreinnahmen sind daher die Triebfeder der Gesetzgebung geworden - eine Gleichbehandlung oder soziale Gerechtigkeit ist nicht das Ziel der Politik.

2.) Die Wohnmobil-Basisfahrzeuge sind Lkw oder Busse. Sie unterliegen den gleichen physikalischen Gesetzmäßigkeiten wie diese. Verkehrsrechtlich wie zulassungstechnisch werden Wohnmobile im Wesentlichen wie die Basisfahrzeuge behandelt. Hierbei kommt der gravierend andere Charakter von Wohnmobilen gegenüber Pkw zum Ausdruck.

3.) Wohnmobile werden mit drehmomentstarken Motoren ausgerüstet, die aus viel Hubraum verhältnismäßig wenig Leistung erzeugen. Es sind Nutzfahrzeugmotoren, die nicht mit Pkw-Antrieben zu vergleichen sind. Daher können diese Maschinen nicht die für Pkw geforderten Grenzwerte einhalten, sondern werden entsprechend der Lkw-Normen geprüft.

4.) Wohnmobile werden ungefähr doppelt so lange von einem Besitzer gefahren wie Pkw. Daher ist der Bestand an alten Wohnmobilen relativ hoch. Ein Fahrzeugalter von 15 bis 20 Jahren ist keine Seltenheit. Alte Wohnmobile werden durch die Steuererhöhung jedoch extrem getroffen - nach der Steuererhöhung kann die Steuerbelastung von drei Jahren teilweise den Wert des Wohnmobils übersteigen.

5.) Für Wohnmobile gibt es keine Schadstoffminderungstechniken, mit denen die Lkw-Fahrgestelle an die bestehenden Normen für Pkw angepasst werden können.


Handwerkliche Fehler beherrschen das Gesetz


Unabhängig von der grundsätzlichen Ablehnung der Umstellung von der Gewichtsabhängigen Besteuerung von Wohnmobilen auf eine hubraumbasierte Kfz-Steuer weist camperline.de auf Fehler im Gesetzentwurf hin. "Fast jeder Satz kann bemängelt werden", sagt Friedhoff. Die wichtigsten Kritikpunkte:

1.) Bereits der Ansatz ist falsch: Das Gesetz führt nicht zu einer emissionsabhängigen Kfz-Steuer, sondern im Wesentlichen zu einer durch nichts zu gerecht fertigenden Steuererhöhung. Bereits nach dem bisherigen Gesetz galten für Wohnmobile - ebenso wie für Lkw - je nach Schadstoff- und Lärmemission gestaffelte Steuersätze. Somit bestand bereits bisher eine umweltpolitische Steuerungswirkung der Kfz-Steuer für schwerere Wohnmobile. Die nun angestrebte Lösung belastet Wohnmobile generell stärker. Es besteht die Möglichkeit, dass nunmehr verhältnismäßig saubere Fahrzeuge ebenso hoch besteuert werden wie "Stinker".

2.) Der Gesetzentwurf verstößt gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung: Werden die Lkw-Fahrgestelle als Lkw zugelassen, ist die Kfz-Steuer wesentlich geringer, als wenn die identischen Fahrgestelle als So-Kfz Wohnmobil zugelassen werden. Hierbei spielt es übrigens keine Rolle, ob ein Lkw privat oder ein Wohnmobil gewerblich genutzt wird. Für den Lkw fallen auch bei einer Fahrleistung von mehreren hunderttausend Kilometern pro Jahr weniger Steuern an, als für ein Wohnmobil, das nur 10.000 Kilometer gefahren wird.

3.) Es existieren bisher keine Verfahren, wie die bestehende Schadstoffklassifizierung von Wohnmobilen - die auf den Prüfverfahren von Nutzfahrzeugen basiert - in die Regelung für Pkw überführt werden soll. Dies birgt die Gefahr, dass moderne, schadstoffarme Wohnmobile mit einer Einstufung als Euro 3 in Zukunft in die schlechteste aller Schadstoffklassen, in 00, rutschen. Ebenso wie ältere, nicht schadstoffminimierte Fahrzeuge.

4.) Wohnmobile sind für die Personenbeförderung ausgelegte und gebaute Kraftfahrzeuge der Klasse M (EU-Richtlinie 2001/116/EG der Kommission). In dieser Klasse sind ebenso Pkw zum Beispiel mit den Unterklassen Limousine, Kombi, Cabrio eingestuft (M1) wie Omnibusse (M2 und M3). Wohnmobile sind Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung (M SA) - sie werden von der EU nicht den Pkw zugeordnet. Die besondere Zweckbestimmung wird im Rahmen des Gesetzentwurfs nicht hinreichend berücksichtigt.

5.) Auch andere schwere zur Personenbeförderung vorgesehene Kraftfahrzeuge der Klasse M werden entsprechend dem zulässigen Gesamtgewicht besteuert: Für Busse gilt weiterhin die Systematik der Steuerfestsetzung, die für – die teilweise auf den gleichen Fahrgestellen aufgebauten - Wohnmobilen nach willen der Politik nun nicht mehr gelten soll.

6.) Die Umsetzung des Gesetzentwurfs erhöht die jährlichen Unterhaltskosten für ein Wohnmobil wesentlich. Viele Wohnmobilisten können sich in Zukunft ihr Fahrzeug nicht mehr leisten. Andere wollen sich dieses Hobby nicht mehr leisten - ein Urlaub auf den Balearen oder Kanaren ist dank Billigflieger heutzutage in fast allen Fällen günstiger als ein Wohnmobil-Urlaub. Insgesamt wird die Nachfrage nach gebrauchten Wohnmobilen einbrechen, gleichzeitig das Angebot jedoch steigen. Dies wird zu einem extremen Verfall der Gebrauchtwagenpreise führen. Hierdurch entstehen den deutschen Bürgern teilweise erhebliche Vermögensschäden - vollkommen unverschuldet wohlgemerkt. Gleichzeitig führen die niedrigen Gebrauchtwagenpreise dazu, dass sich weniger Menschen ein neues Wohnmobil leisten werden können. Zum Verständnis: Wohnmobile kosten neu mindestens ab 40.000 Euro, Fahrzeuge deutscher Hersteller beginnen meist bei 60.000 Euro. Der Zusammenbruch des Gebrauchtmarktes und die Delle beim Neufahrzeugverkauf werden zu einer wirtschaftlichen Schwächung der Branche führen. Vom Hersteller über den Handel bis hin zum (teils kommunalen) Stellplatzbetreiber und der Gastronomie.

7.) Aufgrund der hohen Steuer werden viele Eigner ihre Wohnmobile nur noch gezielt für Urlaubsfahrten anmelden. Würde beispielsweise ein rund vierzig Jahre alter Magirus-Deutz mit einem Hubraum von 7,5 Litern das ganze Jahr angemeldet werden, müsste der Besitzer für diesen 7,5-Tonner nach Wegfall der Übergangsrabatte 2.254,40 Euro Kfz-Steuer bezahlen. Durch den Einsatz von Saison-Kennzeichen und Steuervermeidungs-Maßnahmen werden sich die Steuermehreinnahmen für die Bundesländer gegenüber der bisher geltenden Gewichtsbesteuerung nicht wesentlich erhöhen. Lediglich die Freiheit und Mobilität der Bürger wird eingeschränkt und ein florierender Wirtschaftszweig beschädigt.

8.) Die Übergangsrabatte für Wohnmobile (anfangs minus 50 Prozent bei schweren, minus 40 Prozent bei leichteren Fahrzeugen) lassen sich ebenso wenig wie der langfristige Abschlag von 20 Prozent begründen oder sachlich argumentieren. Es sind willkürlich festgelegte Werte, die im Rahmen von juristischen Auseinandersetzungen wahrscheinlich keinen Bestand haben werden. Somit entfällt durch den Gesetzentwurf nicht nur der Bestandsschutz für bereits vor langer Zeit getätigte Käufe - auch eine Rechtssicherheit für aktuelle Geschäfte ist nicht gegeben.


Nach Branchenschätzungen sind rund 300.000 Wohnmobile von der Steuererhöhung betroffen. Etwa 75 Prozent der Fahrzeuge entsprechen keiner aktuellen Schadstoffnorm - hier sind die finanziellen Belastungen besonders hoch.
Insgesamt werden einschließlich der indirekt betroffenen Beschäftigten in der Wohnmobil-Branche und der Touristik über eine Million Bundesbürger von der Steuererhöhung belastet. "Ein Gesetz mit solchen Auswirkungen, das offensichtlich nicht sachgerecht ist, sollte nicht beschlossen werden, ohne sich mit den Gegenargumenten wirklich auseinander zu setzen", fordert Friedhoff. Auch die mittlerweile über 10.000 Eingaben an den Petitionsausschuss des deutschen Bundestags sollten nach seiner Auffassung den Bundesratsmitgliedern zu denken geben. camperline.de fordert die Landespolitiker, aber auch die demnächst mit dem Gesetzentwurf befassten Bundestagsabgeordneten auf, sich der Diskussion mit den Betroffenen zu stellen.


Die Initiative camperline.de informiert seit Frühjahr 2005 über die Kfz-Steuererhöhung für Wohnmobile. Dabei geht es nicht vorrangig darum, eine unverhältnismäßige Steigerung zu verhindern, sondern ein steuerpolitischen Skandal rückgängig zu machen.


Weitere Informationen: www.camperline.de  




Pressekontakt:

Jens Voshage
Heinrich-Jasper-Weg 18
30457 Hannover

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Skype: jens.voshage

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